Zahnarztpraxis für mikroskopische Zahnmedizin

Professionelle Zahnreinigung PZR

Das Prophylaxezentrum ist Mittelpunkt unserer Praxis!

Erkrankungen vorzubeugen, bzw. Erkrankungen frühzeitig zu erkennen bedarf einer regelmässigen Kontrolle und aktiver Prophylaxe! mindestens 2x jährlich sollte daher eine professionelle Zahnreinigung durchgeführt werden, bei besonders gefärdeten Patienten (z.B. Patienten mit bereits erkranktem Zahnhalteapparat) sogar öfter.

Dieser Ansatz hat ein einziges Ziel: 

Gesunde Zähne  – ein Leben lang!

AIRFLOW® Prophylaxis Master

AIRFLOW® Prophylaxis Master ist die jüngste Innovation von EMS zur erfolgreichen Anwendung der ”Guided Biofilm Therapy“. Das Gerät verfügt über AIRFLOW® und PIEZON® Ultraschall und stellt somit die modernste und umfassendste Lösung für die Prophylaxe- und Parodontalbehandlung dar.

 

Die einstellbare Wassertemperatur und die NO-PAIN-Technologie ermöglichen eine komfortable und beinahe schmerzfreie Behandlung auch für empfindliche Patienten.

Was wird bei einer PZR gemacht?
  • Plaqueanfärbung mit Indexerhebung zur Verlaufskontrolle
  • Schmerzfreie Messung der Zahnfleischtaschen zur Ermittlung des Gesundheitszustandes
  • Professionelle Zahnreinigung und Politur Ihrer Zähne
  • Fluoridierung der Zahnoberflächen (Erhöhung der Widerstandskraft gegen Säureeinwirkung)
  • Demonstration, der bei Ihnen individuell erforderlichen Zahnpflegehilfsmittel
  • Kurze Ernährungsberatung mit Literaturhinweis

Die Anzahl und die Zeitdauer der Sitzungen werden mit Ihnen nach Ihren individuellen Bedürfnissen und bestehenden Notwendigkeiten besprochen und bestimmt. Zu einer paradontalen Vorbehandlung im Rahmen einer Paradontitistherapie gehören mindestens drei Sitzungen á 55 Minuten.

Kosten

Die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet.

Zahnaufhellung

Das Bleichen von Zähnen ist eine kosmetische Wunschbehandlung.

Neben den Vorteilen für ein strahlenderes Lächeln möchten wir die möglichen Nachteile nicht unerwähnt lassen und bitte Sie, im Falle einer Bleachingbehandlung um schriftliche Bestätigung dieser Aufklärung.

Bleaching ist durchaus vergleichbar mit der Haaraufhellung. Der Zahnschmelz wird hierbei mit Hilfe chemischer Substanzen behandelt und in seiner Struktur verändert.

Das Bleachingergebnis ist nicht dauerhaft. Insbesondere durch z.B. Rauchen, Kaffee, Tee, rote Beete, also alle stark färbenden Materialien wird das Ergebnis negativ beeinflusst. 

Bleaching wirkt nur am Zahnschmelz. D.h. Füllungen, die vorher unauffällig waren und zur ursprünglichen Zahnfarbe gepasst haben, können nach dem Bleaching sichtbar werden und müssen dann ggf. erneuert werden.

Durch die chemische Wirkung des Bleichmittels können Empfindlichkeiten der Zähne, insbesondere an freiliegenden Zahnhälsen oder bereits vorhandenen Schmelzrissen hervorgerufen werden. Zudem ist eine Reizung des Zahnfleisches möglich.

Es wird während der Behandlung z.B. durch vorherige Abdeckung von Zahnhälsen und Zahnfleisch alles getan, diese Reizungen zu vermeiden. Ausschließen lässt sich diese Komplikation jedoch nicht.

 

Schließlich noch ein Hinweis zur Abrechnung

Die Abrechnung des Bleichens ist weder in der gesetzlichen noch in der privaten Krankenversicherung als Abrechnungsposition geregelt. Die Berechnung erfolgt deshalb nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung frei nach § 2 Abs. 3 der GOZ (private Gebührenordnung für Zahnärzte).